Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von Holz und Holzwaren sowie Leistungen des Sägewerks
Josef Metzger – Holz- und Sägewerk
Hochstraße 3
86438 Kissing
E-Mail: info@saegwerk-metzger.de
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Josef Metzger – Holz- und Sägewerk (nachfolgend „Verkäufer“) und seinen Kunden über den Verkauf von Holz und Holzwaren sowie über vereinbarte Leistungen des Sägewerks.
Hierzu gehören insbesondere Brennholz, Bauholz, Gartenholz, Schnittholz, Wertholz und weitere Holzprodukte sowie Leistungen wie Lohnschnitt und Holztrocknung.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit sich aus den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes ergibt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Waren und Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Anfragen können insbesondere über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung bzw. den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder die vereinbarte Leistung ausführt.
Bei individuell zugeschnittenem oder bearbeitetem Holz werden Holzart, Abmessungen, Menge, Ausführung und Preis vor Beginn der Fertigung vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Beschaffenheit von Holz und Holzwaren
Holz ist ein Naturprodukt. Natürliche Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Astigkeit und Wuchs sowie natürliche Rissbildung gehören zu den typischen Eigenschaften von Holz.
Auch geringfügige Maß-, Mengen- und Feuchtigkeitsabweichungen können natur- und produktionsbedingt auftreten, soweit sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
Solche natürlichen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie bei der vereinbarten Beschaffenheit der Ware zu erwarten sind.
4. Individuell zugeschnittenes und bearbeitetes Holz
Holz kann nach den individuellen Vorgaben des Kunden zugeschnitten oder bearbeitet werden.
Bei individuell angefertigten oder nach Kundenvorgaben zugeschnittenen Produkten sind die vereinbarten Maße und Ausführungen maßgeblich.
Änderungen nach Beginn der Fertigung sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten können dem Kunden berechnet werden.
5. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Liefer- und Transportkosten werden, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind, gesondert vereinbart.
6. Zahlung
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar bei Übergabe der Ware.
Bei Abholung: Barzahlung bei Abholung.
Bei Lieferung: Barzahlung bei Lieferung.
Alternativ kann im Einzelfall eine Zahlung per Überweisung vor Abholung oder Lieferung vereinbart werden.
Eine Zahlung auf Rechnung mit nachträglichem Zahlungsziel erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Kann die vereinbarte Zahlung bei Lieferung nicht erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware nicht zu übergeben bzw. nicht abzuladen.
Hierdurch entstehende angemessene zusätzliche Fahrt- und Aufwandskosten können dem Kunden berechnet werden.
7. Abholung
Eine Abholung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Bestellung und Terminvereinbarung möglich.
Der Kunde hat die Ware bei der Abholung auf erkennbare Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Menge, Holzart, Ausführung und sichtbarer Beschädigungen, zu prüfen.
Holt der Kunde die Ware mit einem eigenen Fahrzeug ab, ist er für die ordnungsgemäße Ladungssicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
8. Lieferung
Eine Lieferung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung von Liefertermin, Lieferort, Warenmenge und gegebenenfalls Lieferkosten.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferstelle mit dem für die Lieferung eingesetzten Fahrzeug erreichbar ist und eine geeignete Möglichkeit zur Ablage der Ware vorhanden ist.
Der Kunde hat den Verkäufer vor der Lieferung auf ihm bekannte besondere Gefahren oder Einschränkungen der Zufahrt und Abladestelle hinzuweisen. Hierzu gehören insbesondere bekannte Belastungsgrenzen, nicht erkennbare Hindernisse, Leitungen, Schächte oder sonstige besondere Gefahrenstellen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Liefertermin eine empfangsberechtigte Person anwesend ist, soweit eine persönliche Übergabe vereinbart wurde.
Die Ware ist bei der Lieferung unmittelbar auf erkennbare Abweichungen und Beschädigungen zu prüfen.
9. Prüfung und Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Abholung bzw. Lieferung auf erkennbare Mängel und Abweichungen zu prüfen.
Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder sonstige bei der Übergabe erkennbare Abweichungen sollen unmittelbar bei Abholung bzw. Lieferung mitgeteilt werden.
Die Beanstandung soll nach Möglichkeit auf dem Lieferschein oder einem sonstigen Übergabenachweis vermerkt werden.
Nach dem Abtransport, Umlagern, Aufspalten, Zuschneiden oder Verarbeiten der Ware kann die Feststellung von Eigenschaften, die bereits bei der Übergabe erkennbar waren, erschwert oder unmöglich sein.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.
10. Rückgabe mangelfreier Ware
Eine Rückgabe mangelfreier und vertragsgemäß gelieferter Ware ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht oder ein sonstiges gesetzliches Rückgaberecht besteht.
Für individuell nach Kundenvorgaben zugeschnittene oder bearbeitete Ware können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
11. Holzfeuchtigkeit und Lagerung
Angaben zur Holzfeuchtigkeit beziehen sich, soweit nicht anders vereinbart, auf den Zeitpunkt der Übergabe.
Holz kann sich nach der Übergabe durch Witterung, Lagerung und natürliche Trocknungsprozesse verändern. Dies kann insbesondere Gewicht, Feuchtigkeit, Farbe, Schwund und Rissbildung betreffen.
Nach der Übergabe ist der Kunde für eine geeignete und sachgerechte Lagerung der Ware verantwortlich.
12. Mengenangaben bei Schüttgut
Bei Schüttgut, insbesondere Brennholz, erfolgt die Mengenbestimmung nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Maß bzw. Lade- oder Behältervolumen.
Eine nachträgliche Mengenbestimmung anhand eines nach dem Abladen veränderten, umgelagerten oder gestapelten Haufens ist nicht maßgeblich, sofern dadurch das ursprüngliche Ladevolumen nicht mehr nachvollziehbar festgestellt werden kann.
13. Lohnschnitt, Holztrocknung und beigestelltes Holz
Bei Lohnschnitt- und Trocknungsleistungen werden Fertigstellungstermin und Modalitäten der Übergabe individuell vereinbart.
Ist die termingerechte Fertigstellung aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und ein neuer voraussichtlicher Fertigstellungstermin mitgeteilt.
Stellt der Kunde Holz zur Bearbeitung bereit, hat er sicherzustellen, dass dieses frei von Fremdkörpern ist, insbesondere von Metallteilen, Nägeln, Draht, Schrauben, Steinen und Betonresten.
Werden Fremdkörper festgestellt, kann der Verkäufer die Bearbeitung bis zur Klärung unterbrechen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann dem Kunden berechnet werden, soweit der Kunde den Fremdkörper zu vertreten hat.
Menge, Holzart und Zustand des beigestellten Holzes werden bei Anlieferung nach Möglichkeit gemeinsam festgestellt.
Der beim Zuschnitt technisch unvermeidbare Verschnitt sowie holzbedingter Ausschuss gehen zulasten des Kunden, soweit dies bei der vereinbarten Bearbeitung zu erwarten ist.
Beigestelltes Holz bleibt Eigentum des Kunden.
Der Verkäufer haftet für beigestelltes Holz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Keine Haftung besteht für Veränderungen oder Schäden, die auf der Beschaffenheit des Holzes, natürlichen Vorgängen oder einer vom Kunden zu vertretenden ungeeigneten Lagerung beruhen.
Nach Fertigstellung ist das bearbeitete Holz innerhalb der individuell vereinbarten Frist abzuholen.
Nach Ablauf einer vereinbarten Abholfrist kann der Verkäufer nach vorheriger Ankündigung ein angemessenes Lagergeld berechnen, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
Die Abnahme einer Werkleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Trocknungsleistungen bezieht sich eine vereinbarte Zielfeuchte auf den Zeitpunkt der Entnahme aus der Trocknungsanlage, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine nachträgliche Feuchteaufnahme durch Lagerung beim Kunden begründet keinen Mangel der bei Übergabe vereinbarungsgemäß getrockneten Ware.
14. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
15. Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines ausdrücklichen Garantieversprechens sowie nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer vor der Lieferung auf ihm bekannte besondere Gefahren der Zufahrt oder Abladestelle hinzuweisen. Eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass solche dem Kunden bekannte Gefahren nicht mitgeteilt wurden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen mangelhafter Ware bleiben unberührt.
16. Sicherheitshinweise
Brennholz ist ausschließlich zur Verbrennung in dafür geeigneten und zugelassenen Feuerstätten bestimmt.
Die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Anforderungen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), sowie die Bedienungsanleitung der jeweiligen Feuerstätte sind zu beachten.
17. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
19. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.